Energiekosten Ihrer Liegenschaften optimieren
Ein Ansprechpartner für alle Objekte. Wir optimieren Strom und Gas für Ihre gesamte Verwaltung.
Allgemeinstrom und Heizkosten legen Sie nach dem Mietvertrag auf die Mieter um. Beim Heizgas trägt der Vermieter seit 2023 einen Teil der CO₂-Kosten. Günstige Verträge senken die Nebenkosten Ihrer Mieter. Eine Übersicht aller Verträge macht die Abrechnung einfacher.
| Objekt | Sparte | Ende | Stand |
|---|---|---|---|
| Wohnanlage Nord, Allgemeinstrom | Strom | 03/2027 | in Prüfung |
| Wohnanlage Nord, Heizgas | Gas | 12/2026 | Wechsel lohnt sich |
| Geschäftshaus Mitte, Allgemeinstrom | Strom | 08/2027 | Frist notiert |
| Objekt Süd, Heizgas | Gas | 01/2027 | in Prüfung |
| Tiefgarage Ost, Allgemeinstrom | Strom | 06/2027 | Frist notiert |
Probleme, die wir kennen
Die typischen Herausforderungen und was wir dagegen tun.
Ihre Lage
- Viele Objekte, viele Verträge
- Jedes Objekt hat eigene Verträge, Laufzeiten und Versorger. Der Überblick geht schnell verloren.
- Abrechnungsaufwand
- Die korrekte Umlage der Energiekosten auf die Mieter kostet Zeit.
- Gesetzliche Pflichten
- Energieausweis, CO₂-Kostenaufteilung und neue Regelungen erhöhen den Verwaltungsaufwand.
Was wir tun
- Zentrale Übersicht
- Alle Verträge und Objekte in einer Übersicht. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick.
- Bündelung
- Wir fassen die Verbräuche mehrerer Objekte zusammen und verhandeln Rahmenverträge.
- Unterlagen für die Abrechnung
- Wir liefern Daten und Unterlagen, die Sie für Energieausweis und CO₂-Kostenaufteilung brauchen.
Was wir für Verwaltungen übernehmen
Vom einzelnen Mehrfamilienhaus bis zum größeren Bestand.
| Aufgabe | Was wir übernehmen |
|---|---|
| Allgemeinstrom | Treppenhaus, Aufzug, Außenbeleuchtung und Haustechnik. Wir vergleichen die Tarife je Objekt oder gebündelt. |
| Heizgas für Zentralheizungen | Wir prüfen Laufzeit und Preisgarantie mit Blick auf die Heizperiode. |
| Objektübernahme | Bei neuen Objekten erfassen wir Zählerstände, bestehende Verträge und Fristen. |
| Leerstand und Mieterwechsel | Wir behalten Zähler im Blick, die vorübergehend in der Verantwortung der Verwaltung liegen. |
| Energieausweis | Wir vermitteln die Erstellung an berechtigte Aussteller. Kostenpflichtig, den Preis nennen wir vorab. |
CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter
Seit dem 1. Januar 2023 werden die CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Bei Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter in einem Stufenmodell. Je schlechter die energetische Qualität, desto größer ist der Anteil des Vermieters. Bei Nichtwohngebäuden gilt bisher eine hälftige Teilung.
Die nötigen Angaben zum CO₂-Ausstoß stehen auf der Brennstoffrechnung. Wir achten darauf, dass Ihnen diese Angaben vollständig vorliegen.
Wir liefern Daten und Unterlagen. Eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen wir nicht.
So läuft es ab
Drei Schritte, mehr braucht es nicht.
- Schritt 1
Anfrage senden
Sie schicken uns Ihre letzte Jahresabrechnung oder die Eckdaten Ihres Vertrags. Das dauert wenige Minuten.
- Schritt 2
Wir vergleichen
Wir prüfen passende Anbieter, Konditionen und Einsparpotenziale. Unabhängig und persönlich.
- Schritt 3
Sie entscheiden
Sie erhalten eine klare Empfehlung. Wenn Sie wechseln, begleiten wir Sie von der Kündigung bis zur Bestätigung.
Häufige Fragen
Können Sie alle unsere Objekte betreuen?
Ja. Wir betreuen einzelne Mehrfamilienhäuser ebenso wie größere Bestände.
Wie funktioniert die Bündelung?
Wir fassen die Verbräuche mehrerer Objekte zusammen und verhandeln Rahmenverträge. Die Laufzeiten stimmen wir aufeinander ab, damit nicht jedes Objekt zu einem anderen Termin ausläuft.
Unterstützen Sie bei der Nebenkostenabrechnung?
Wir liefern übersichtliche Unterlagen zu Verträgen, Verbräuchen und Kosten, die Sie für die Betriebs- und Heizkostenabrechnung verwenden können. Die Abrechnung selbst bleibt bei Ihnen oder Ihrem Abrechnungsdienstleister.
Ist Allgemeinstrom umlagefähig?
Ja, sofern der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Strom für gemeinschaftlich genutzte Flächen und Anlagen gehört nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Kosten. Ein günstigerer Vertrag entlastet deshalb direkt Ihre Mieter.
Lassen Sie Ihre Tarife prüfen.
Schicken Sie uns Ihre Jahresabrechnung. Sie erhalten eine Einschätzung, ob sich ein Wechsel für Sie rechnet. Kostenlos und unverbindlich.