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Tarifprüfung anfordern
Für Hausverwaltungen

Energiekosten Ihrer Liegenschaften optimieren

Ein Ansprechpartner für alle Objekte. Wir optimieren Strom und Gas für Ihre gesamte Verwaltung.

Allgemeinstrom und Heizkosten legen Sie nach dem Mietvertrag auf die Mieter um. Beim Heizgas trägt der Vermieter seit 2023 einen Teil der CO₂-Kosten. Günstige Verträge senken die Nebenkosten Ihrer Mieter. Eine Übersicht aller Verträge macht die Abrechnung einfacher.

ObjektübersichtBeispiel
Beispiel einer Objektübersicht
ObjektSparteEndeStand
Wohnanlage Nord, AllgemeinstromStrom03/2027in Prüfung
Wohnanlage Nord, HeizgasGas12/2026Wechsel lohnt sich
Geschäftshaus Mitte, AllgemeinstromStrom08/2027Frist notiert
Objekt Süd, HeizgasGas01/2027in Prüfung
Tiefgarage Ost, AllgemeinstromStrom06/2027Frist notiert
Beispielhafte Darstellung. So sehen Sie alle Objekte, Sparten und Fristen auf einen Blick.

Probleme, die wir kennen

Die typischen Herausforderungen und was wir dagegen tun.

Ihre Lage

Viele Objekte, viele Verträge
Jedes Objekt hat eigene Verträge, Laufzeiten und Versorger. Der Überblick geht schnell verloren.
Abrechnungsaufwand
Die korrekte Umlage der Energiekosten auf die Mieter kostet Zeit.
Gesetzliche Pflichten
Energieausweis, CO₂-Kostenaufteilung und neue Regelungen erhöhen den Verwaltungsaufwand.

Was wir tun

Zentrale Übersicht
Alle Verträge und Objekte in einer Übersicht. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick.
Bündelung
Wir fassen die Verbräuche mehrerer Objekte zusammen und verhandeln Rahmenverträge.
Unterlagen für die Abrechnung
Wir liefern Daten und Unterlagen, die Sie für Energieausweis und CO₂-Kostenaufteilung brauchen.

Was wir für Verwaltungen übernehmen

Vom einzelnen Mehrfamilienhaus bis zum größeren Bestand.

Aufgaben für Hausverwaltungen
AufgabeWas wir übernehmen
AllgemeinstromTreppenhaus, Aufzug, Außenbeleuchtung und Haustechnik. Wir vergleichen die Tarife je Objekt oder gebündelt.
Heizgas für ZentralheizungenWir prüfen Laufzeit und Preisgarantie mit Blick auf die Heizperiode.
ObjektübernahmeBei neuen Objekten erfassen wir Zählerstände, bestehende Verträge und Fristen.
Leerstand und MieterwechselWir behalten Zähler im Blick, die vorübergehend in der Verantwortung der Verwaltung liegen.
EnergieausweisWir vermitteln die Erstellung an berechtigte Aussteller. Kostenpflichtig, den Preis nennen wir vorab.

CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter

Seit dem 1. Januar 2023 werden die CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Bei Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter in einem Stufenmodell. Je schlechter die energetische Qualität, desto größer ist der Anteil des Vermieters. Bei Nichtwohngebäuden gilt bisher eine hälftige Teilung.

Die nötigen Angaben zum CO₂-Ausstoß stehen auf der Brennstoffrechnung. Wir achten darauf, dass Ihnen diese Angaben vollständig vorliegen.

Wir liefern Daten und Unterlagen. Eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen wir nicht.

So läuft es ab

Drei Schritte, mehr braucht es nicht.

  1. Schritt 1

    Anfrage senden

    Sie schicken uns Ihre letzte Jahresabrechnung oder die Eckdaten Ihres Vertrags. Das dauert wenige Minuten.

  2. Schritt 2

    Wir vergleichen

    Wir prüfen passende Anbieter, Konditionen und Einsparpotenziale. Unabhängig und persönlich.

  3. Schritt 3

    Sie entscheiden

    Sie erhalten eine klare Empfehlung. Wenn Sie wechseln, begleiten wir Sie von der Kündigung bis zur Bestätigung.

Häufige Fragen

Können Sie alle unsere Objekte betreuen?

Ja. Wir betreuen einzelne Mehrfamilienhäuser ebenso wie größere Bestände.

Wie funktioniert die Bündelung?

Wir fassen die Verbräuche mehrerer Objekte zusammen und verhandeln Rahmenverträge. Die Laufzeiten stimmen wir aufeinander ab, damit nicht jedes Objekt zu einem anderen Termin ausläuft.

Unterstützen Sie bei der Nebenkostenabrechnung?

Wir liefern übersichtliche Unterlagen zu Verträgen, Verbräuchen und Kosten, die Sie für die Betriebs- und Heizkostenabrechnung verwenden können. Die Abrechnung selbst bleibt bei Ihnen oder Ihrem Abrechnungsdienstleister.

Ist Allgemeinstrom umlagefähig?

Ja, sofern der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Strom für gemeinschaftlich genutzte Flächen und Anlagen gehört nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Kosten. Ein günstigerer Vertrag entlastet deshalb direkt Ihre Mieter.

Lassen Sie Ihre Tarife prüfen.

Schicken Sie uns Ihre Jahresabrechnung. Sie erhalten eine Einschätzung, ob sich ein Wechsel für Sie rechnet. Kostenlos und unverbindlich.