Allgemeinstrom
Strom, Hausverwaltung
Strom für gemeinschaftlich genutzte Flächen und Anlagen eines Mehrfamilienhauses, etwa Treppenhausbeleuchtung, Aufzug oder Außenbeleuchtung.
Die Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Strom für die Heizungsanlage gehört dagegen zu den Heizkosten und wird nach der Heizkostenverordnung verteilt.
Siehe auch Für Hausverwaltungen
Arbeitspreis
Strom und Gas
Der Preis je verbrauchter Kilowattstunde, meist in Cent angegeben. Bei normalem Verbrauch macht er den größten Teil der Strom- oder Gasrechnung aus.
Zusammen mit dem Grundpreis ergibt er Ihre Energiekosten.
Siehe auch Grundpreis
Brennwert und Zustandszahl
Gas
Zwei Werte, mit denen der Versorger die am Gaszähler gemessenen Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnet. Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in einem Kubikmeter Gas steckt. Die Zustandszahl berücksichtigt Druck und Temperatur am Zähler.
Beide Werte stehen auf Ihrer Gasrechnung.
Siehe auch Gasrechnung lesen
CO₂-Preis
Gas
Seit 2021 gilt in Deutschland ein nationaler CO₂-Preis auf Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl. Er ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz geregelt und in Ihrem Gaspreis enthalten. Seit 2026 kaufen die Versorger die Zertifikate in Versteigerungen innerhalb eines gesetzlichen Preiskorridors.
Bei vermieteten Gebäuden teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten seit 2023 nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.
Siehe auch CO₂-Kosten für Verwaltungen
Energieausweis
Gebäude
Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet, umgangssprachlich auch Energiepass genannt. Vorgeschrieben ist er unter anderem bei Neubau, Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Grundlage ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz, das das Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.
Es gibt zwei Arten. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse von Gebäudehülle und Heizungsanlage. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
Bei Wohngebäuden reichen die Effizienzklassen von A+ für sehr effiziente bis H für sanierungsbedürftige Gebäude, gemessen am Energiekennwert von 0 bis über 250 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr. Energierichter vermittelt die Erstellung an berechtigte Aussteller. Das ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung.
Siehe auch Leistung Energieausweis
Ersatzversorgung
Strom und Gas
Fällt Ihr Versorger aus, etwa durch Insolvenz, beliefert Sie der örtliche Grundversorger automatisch weiter. Das gilt für Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck, also für Haushalte und die meisten kleineren Betriebe.
Die Ersatzversorgung ist in § 38 Energiewirtschaftsgesetz geregelt und auf höchstens drei Monate begrenzt. Danach sollten Sie einen neuen Vertrag abschließen. Für Anschlüsse in Mittelspannung oder Mitteldruck gibt es nach § 38a eine Übergangsversorgung nur dort, wo Netzbetreiber und Grundversorger sie vereinbart haben.
Siehe auch Grundversorgung
Grundpreis
Strom und Gas
Ein fester Betrag pro Monat oder Jahr, den Sie unabhängig vom Verbrauch zahlen. Er deckt unter anderem Kosten für Zähler und Abrechnung.
Bei kleinem Verbrauch fällt der Grundpreis stärker ins Gewicht als bei großem.
Siehe auch Arbeitspreis
Grundversorgung
Strom und Gas
Der Tarif des Versorgers, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Wer keinen anderen Vertrag abschließt, landet automatisch in der Grundversorgung, zum Beispiel nach einem Umzug.
Sie kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, ist aber meist teurer als ein Sondervertrag.
Siehe auch Kündigungsfristen
Herkunftsnachweis
Strom
Ein elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. In Deutschland führt das Umweltbundesamt das Register dafür.
Ökostromtarife belegen ihre Herkunft über solche Nachweise.
Siehe auch Ökostrom
Konzessionsabgabe
Strom und Gas
Ein Entgelt an Städte und Gemeinden für das Recht, Leitungen in öffentlichen Straßen zu verlegen und zu betreiben. Die Kosten sind im Strom- und Gaspreis enthalten.
Ihre Höhe hängt von der Gemeinde und der Kundengruppe ab, nicht vom Anbieter.
Siehe auch Preisbestandteile Strom
Lastgang
Strom und Gas
Die Aufzeichnung des Verbrauchs in festen Zeitabständen, beim Strom in der Regel alle 15 Minuten. Aus dem Lastgang lassen sich Grundlast, Spitzen und Verschiebepotenziale ablesen.
Für Unternehmen mit Leistungsmessung ist er die Grundlage für Tarif und Beschaffung.
Siehe auch Für die Industrie
Leistungspreis
Strom und Gas
Ein Preis für die höchste Leistung, die Sie im Abrechnungszeitraum aus dem Netz beziehen, gemessen in Kilowatt. Er fällt bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung zusätzlich zum Arbeitspreis an.
Eine einzelne Lastspitze kann ihn für das ganze Jahr bestimmen.
Siehe auch RLM
Netzentgelt
Strom und Gas
Das Entgelt für die Nutzung der Strom- und Gasnetze. Es wird vom Netzbetreiber erhoben und von der Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörde überwacht.
Es ist für alle Anbieter in Ihrem Netzgebiet gleich. Ein Anbieterwechsel ändert daran nichts.
Siehe auch Preisbestandteile Strom
Preisgarantie
Strom und Gas
Eine Zusage des Versorgers, den Preis für einen bestimmten Zeitraum nicht zu ändern. Eine vollständige Preisgarantie umfasst in der Regel alle Bestandteile außer Steuern.
Eine eingeschränkte Preisgarantie gilt meist nur für den Anteil, den der Versorger selbst bestimmt. Netzentgelte, Umlagen und Steuern können sich dann trotzdem ändern.
Siehe auch Worauf wir achten
RLM, registrierende Leistungsmessung
Strom und Gas
Eine Messart, bei der der Verbrauch in kurzen Abständen erfasst und an den Netzbetreiber übertragen wird, beim Strom viertelstündlich und beim Gas stündlich.
Beim Strom gilt sie in der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden. Kunden mit RLM zahlen neben dem Arbeitspreis einen Leistungspreis und schließen meist individuelle Sonderverträge ab.
Siehe auch SLP
SLP, Standardlastprofil
Strom und Gas
Ein Verfahren für kleinere Verbraucher, deren Zähler nur einmal im Jahr abgelesen wird. Der Verlauf des Verbrauchs über das Jahr wird anhand eines typischen Profils angenommen, etwa für Haushalte, Bäckereien oder Büros.
Beim Strom gilt das Standardlastprofil in der Regel bis 100.000 Kilowattstunden im Jahr.
Siehe auch RLM
Sonderkündigungsrecht
Strom und Gas
Das Recht, einen Vertrag außerhalb der regulären Frist zu kündigen. Erhöht der Versorger die Preise, können Sie ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. So regelt es § 41 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz für Haushalte ebenso wie für Betriebe. Ausgenommen ist die unveränderte Weitergabe einer gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer.
Haushaltskunden haben außerdem bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist.
Siehe auch Kündigungsfristen
Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Strom
Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Der Netzbetreiber darf ihren Bezug nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz bei drohender Überlastung vorübergehend drosseln. Mindestens 4,2 Kilowatt bleiben immer verfügbar, bei großen Wärmepumpen und Klimaanlagen über 11 Kilowatt mehr.
Im Gegenzug zahlen Betreiber reduzierte Netzentgelte.
Siehe auch Wärmepumpentarif
Tranchenbeschaffung
Strom und Gas
Ein Beschaffungsmodell, bei dem der Energiebedarf nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilmengen zu verschiedenen Zeitpunkten eingekauft wird. Der Durchschnitt der Einkaufspreise ergibt den Preis.
So hängt das Ergebnis nicht an einem einzigen Stichtag.
Siehe auch Beschaffungsmodelle
Zählpunkt und Marktlokation
Strom und Gas
Die eindeutigen Nummern, unter denen Ihre Abnahmestelle und Ihr Zähler im Netz geführt werden. Für einen Anbieterwechsel wird vor allem die Marktlokations-ID gebraucht.
Beide Nummern stehen auf Ihrer Rechnung.
Siehe auch Unterlagen für die Prüfung