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Tarifprüfung anfordern
Strom

Stromtarif prüfen lassen

Wir prüfen Ihren aktuellen Stromvertrag und finden den passenden Tarif. Ob für den Haushalt, das Gewerbe oder die Wärmepumpe.

Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn Sie in der Grundversorgung sind, Ihre Preisgarantie ausläuft oder Ihr Versorger die Preise erhöht. Wir prüfen das kostenlos und übernehmen auf Wunsch den Wechsel.

Woraus sich Ihr Strompreis zusammensetzt
Bestandteile des Preises
BestandteilWer legt ihn festVerhandelbar
Energiebeschaffung, Vertrieb und MargeIhr Versorgerja
Netzentgelte und MessstellenbetriebNetz- und Messstellenbetreiber, reguliert durch die Bundesnetzagentur oder die Landesbehördenein
Konzessionsabgabe, Umlagen, Stromsteuer und UmsatzsteuerGesetzgeber und Gemeindenein
Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe zahlen Sie bei jedem Anbieter in Ihrem Netzgebiet gleich, die Umsatzsteuer mit demselben Satz. Wir vergleichen deshalb vor allem den Anteil, den der Versorger bestimmt.

Welcher Stromtarif passt zu Ihnen?

Die wichtigsten Tarifarten im Überblick. Wir prüfen, welche für Ihren Verbrauch in Frage kommt.

Stromtarife im Überblick
TarifartFür wenWorauf wir achten
HaushaltsstromWohnungen und HäuserArbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie und Bonusbedingungen
GewerbestromBüros, Praxen, Handwerk und Handel mit StandardlastprofilLaufzeit, Kündigungsfrist und Klauseln zur Preisanpassung
Sondervertrag mit LeistungsmessungBetriebe in der Regel ab 100.000 Kilowattstunden im JahrLastgang, Leistungspreis und Lastspitzen
WärmepumpentarifHäuser mit Wärmepumpe und eigenem ZählerReduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Heizstrom für NachtspeicherGebäude mit SpeicherheizungGetrennte Preise für Hoch- und Niedertarif
ÖkostromAlle, die Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen möchtenHerkunftsnachweise und die Art der Anlagen

Worauf wir bei Ihrem Stromvertrag achten

Der günstigste Preis auf dem Papier ist nicht immer der günstigste über das Jahr.

Prüfpunkte beim Stromvertrag
PrüfpunktWarum er zählt
ArbeitspreisPreis je Kilowattstunde. Er macht bei normalem Verbrauch den größten Teil der Rechnung aus.
GrundpreisFester Betrag pro Monat oder Jahr. Bei kleinem Verbrauch fällt er stärker ins Gewicht.
PreisgarantieEine vollständige Garantie umfasst in der Regel alle Bestandteile außer Steuern. Eine eingeschränkte gilt meist nur für den Anteil des Versorgers.
Laufzeit und KündigungsfristBestimmen, wann Sie wieder wechseln können. Die Fristen im Einzelnen stehen im Ratgeber.
BonusNeukundenboni werden oft erst nach zwölf Monaten Belieferung verrechnet. Wir rechnen deshalb mit und ohne Bonus.
Zuverlässigkeit des AnbietersTarife mit Vorauszahlung oder Kaution sehen wir kritisch. Wir achten auf die Finanzlage des Anbieters.

So läuft es ab

Drei Schritte, mehr braucht es nicht.

  1. Schritt 1

    Anfrage senden

    Sie schicken uns Ihre letzte Jahresabrechnung oder die Eckdaten Ihres Vertrags. Das dauert wenige Minuten.

  2. Schritt 2

    Wir vergleichen

    Wir prüfen passende Anbieter, Konditionen und Einsparpotenziale. Unabhängig und persönlich.

  3. Schritt 3

    Sie entscheiden

    Sie erhalten eine klare Empfehlung. Wenn Sie wechseln, begleiten wir Sie von der Kündigung bis zur Bestätigung.

Fragen zum Stromtarif

Wann lohnt sich ein Wechsel des Stromanbieters?

Vor allem in drei Fällen. Sie sind in der Grundversorgung, Ihre Preisgarantie oder Erstlaufzeit endet, oder Ihr Versorger hat eine Preiserhöhung angekündigt. In allen drei Fällen können Sie meist kurzfristig wechseln.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag?

Die Grundversorgung ist der Tarif des Versorgers, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Sie greift automatisch, wenn Sie keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben, zum Beispiel nach einem Umzug. Sie ist mit zwei Wochen Frist kündbar, aber meist teurer. Ein Sondervertrag ist jeder andere Tarif mit eigenen Preisen und Laufzeiten.

Was ist ein Wärmepumpentarif?

Ein Stromtarif für Wärmepumpen mit eigenem Zähler. Wärmepumpen mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Der Netzbetreiber darf ihren Bezug bei drohender Überlastung vorübergehend drosseln. Mindestens 4,2 Kilowatt bleiben dabei immer verfügbar, bei großen Anlagen über 11 Kilowatt mehr. Im Gegenzug sinken die Netzentgelte.

Was bedeutet eine eingeschränkte Preisgarantie?

Sie gilt meist nur für den Anteil, den der Versorger selbst bestimmt, also Beschaffung und Vertrieb. Netzentgelte, Umlagen und Steuern können sich trotzdem ändern. Eine vollständige Preisgarantie umfasst in der Regel alle Bestandteile außer Steuern.

Ab wann brauche ich einen Vertrag mit Leistungsmessung?

Beim Strom in der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden. Dann misst der Netzbetreiber Ihren Verbrauch viertelstündlich und berechnet zusätzlich einen Leistungspreis für Ihre höchste Last. Mehr dazu im Glossar.

Lassen Sie Ihre Tarife prüfen.

Schicken Sie uns Ihre Jahresabrechnung. Sie erhalten eine Einschätzung, ob sich ein Wechsel für Sie rechnet. Kostenlos und unverbindlich.