RLM-Strom und RLM-Gas
Registrierende Leistungsmessung, Lastgänge und Leistungsspitzen.
RLM-StromBei hohen Energieverbräuchen entscheidet nicht nur der Versorger über die Energiekosten. Beschaffungszeitpunkt, Vertragsmodell, Lastprofil und Preisstrategie haben erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten.
Wir verstehen uns als strategischer Partner im Energieeinkauf. Wir werten Lastgänge aus, schreiben Strom und Gas aus, vergleichen Beschaffungsmodelle und begleiten die Verträge über die Laufzeit.
Fachlich und auf Ihre Produktion abgestimmt.
Registrierende Leistungsmessung, Lastgänge und Leistungsspitzen.
RLM-StromAngebote mehrerer Versorger nach einheitlichen Vorgaben.
EnergieausschreibungTranchen, Kombination aus Spot und Festpreis, Risikogrenzen.
Strukturierte BeschaffungKurzfristige Preise und Produkte für spätere Lieferjahre.
Spotmarkt Strom erklärtMehr- und Mindermengen, Laufzeiten und Kündigungsrechte.
RLM-GasBelastbare Prognosen aus Lastgang und Produktionsplanung.
EnergieeinkaufDie ausführliche Gegenüberstellung mit Preisrisiko steht auf der Seite Strukturierte Beschaffung.
Der gesamte Bedarf wird auf einmal eingekauft. Gut planbar, aber abhängig vom Markt am Tag des Abschlusses.
Spot und FestpreisMehrere Einkaufszeitpunkte glätten Preisschwankungen. Es zählt der Durchschnitt, nicht ein einzelner Tag.
Tranchenbeschaffung erklärtDer Preis folgt dem kurzfristigen Großhandel. Das passt zu Betrieben, die Verbrauch verschieben können.
Spotmarkt Strom erklärtEin Grundanteil zum Festpreis, der Rest in Tranchen oder am Spotmarkt. Die Aufteilung steuert das Risiko.
Strukturierte BeschaffungVerbrauchsdaten auswerten und eine Prognose für die Laufzeit erstellen.
Modell, Laufzeit und Risikogrenzen gemeinsam festlegen.
Angebote mehrerer Versorger einholen und einheitlich vergleichen.
Vertragsbedingungen prüfen und den Abschluss nach Ihrer Freigabe begleiten.
Den Markt beobachten und Zeitpunkte für weitere Tranchen empfehlen.
Wir vermitteln Festpreisverträge, Tranchenmodelle, Verträge mit Spotbezug und Kombinationen. Welches passt, hängt von Ihrem Lastprofil, Ihrer Budgetplanung und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Ja. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können sich nach § 9b Stromsteuergesetz 20 Euro je Megawattstunde erstatten lassen, für bestimmte Prozesse gilt § 9a. Mehr auf der Seite Strom- und Energiesteuerentlastung.
Die Aufzeichnung Ihres Verbrauchs über das ganze Jahr, beim Strom in Viertelstunden- und beim Gas in Stundenwerten. Aus dem Lastgang lassen sich Spitzen, Grundlast und Verschiebepotenziale ablesen. Mehr im Lexikon.
Schicken Sie uns Ihre letzte Abrechnung oder Ihre Vertragsunterlagen. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung, für Sie kostenlos und unverbindlich.