Stichtagsgenaue Abrechnung für Strom und Gas
Bei geeigneten Versorgern können Zählerstände zum Beispiel zum 31.12. eines Jahres übermittelt werden. Die Abrechnung passt dann zum Wirtschaftsjahr oder Abrechnungsstichtag.
Für Hausverwaltungen erleichtert das die Betriebskostenabrechnung. Verbrauch und Kosten müssen nicht mehr aus abweichenden Zeiträumen umgerechnet werden.
- Versorgerrechnet zu einem gewünschten Stichtag ab
- Stichtagfestgelegt, etwa der 31.12.
- Zählerständezum Stichtag erfasst und übermittelt
So funktioniert die Abrechnung zum Stichtag
- Schritt 1
Geeignete Versorger auswählen
Nicht jeder Versorger rechnet zu einem gewünschten Stichtag ab. Wir berücksichtigen das bei der Ausschreibung.
- Schritt 2
Stichtag festlegen
Zum Beispiel der 31.12., passend zu Ihrem Wirtschaftsjahr oder Abrechnungszeitraum.
- Schritt 3
Zählerstände erfassen
Die Stände aller Lieferstellen werden zum Stichtag erfasst, je nach Zähler durch Ablesung oder Übertragung.
- Schritt 4
Übermitteln
Wir leiten die Zählerstände strukturiert an die Versorger weiter.
Was Ihre Verwaltung davon hat
Passend zur Betriebskostenabrechnung
Kosten und Verbrauch liegen für denselben Zeitraum vor wie Ihre Abrechnung an die Mieter.
Weniger Umrechnung
Keine Aufteilung von Abrechnungen über zwei Wirtschaftsjahre.
Einheitlicher Ablauf
Ein Stichtag für viele Lieferstellen statt vieler Ablesetermine.
Häufige Fragen
Bietet jeder Versorger eine Abrechnung zum Stichtag an?
Nein. Wir berücksichtigen bei der Auswahl, welche Versorger zu einem gewünschten Stichtag abrechnen. Vorher sagen wir Ihnen, für welche Lieferstellen es möglich ist.
Wer liest die Zähler zum Stichtag ab?
Das hängt vom Zähler ab. Oft erfasst die Verwaltung oder ein Hausmeister die Stände, bei Zählern mit Fernübertragung liegen die Werte digital vor. Wir sammeln die Stände und leiten sie weiter.
Gilt das für Strom und Gas?
Ja, für beide Sparten, sofern der jeweilige Versorger zum Stichtag abrechnet.
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