Zum Inhalt springen
Vertragscheck
Stichtagsgenaue Abrechnung

Stichtagsgenaue Abrechnung für Strom und Gas

Bei geeigneten Versorgern können Zählerstände zum Beispiel zum 31.12. eines Jahres übermittelt werden. Die Abrechnung passt dann zum Wirtschaftsjahr oder Abrechnungsstichtag.

Für Hausverwaltungen erleichtert das die Betriebskostenabrechnung. Verbrauch und Kosten müssen nicht mehr aus abweichenden Zeiträumen umgerechnet werden.

AbrechnungszeitraumSchema
JFMAMJJASONDAblesung zum Termin des VersorgersJuni bis MaiAbrechnung zum Stichtag 31.12.Januar bis Dezember, passend zum Wirtschaftsjahr
Voraussetzungen
  • Versorgerrechnet zu einem gewünschten Stichtag ab
  • Stichtagfestgelegt, etwa der 31.12.
  • Zählerständezum Stichtag erfasst und übermittelt
Schema ohne echte Daten. Ob ein Versorger zum Stichtag abrechnet, prüfen wir vor der Auswahl.

So funktioniert die Abrechnung zum Stichtag

  1. Schritt 1

    Geeignete Versorger auswählen

    Nicht jeder Versorger rechnet zu einem gewünschten Stichtag ab. Wir berücksichtigen das bei der Ausschreibung.

  2. Schritt 2

    Stichtag festlegen

    Zum Beispiel der 31.12., passend zu Ihrem Wirtschaftsjahr oder Abrechnungszeitraum.

  3. Schritt 3

    Zählerstände erfassen

    Die Stände aller Lieferstellen werden zum Stichtag erfasst, je nach Zähler durch Ablesung oder Übertragung.

  4. Schritt 4

    Übermitteln

    Wir leiten die Zählerstände strukturiert an die Versorger weiter.

Was Ihre Verwaltung davon hat

Passend zur Betriebskostenabrechnung

Kosten und Verbrauch liegen für denselben Zeitraum vor wie Ihre Abrechnung an die Mieter.

Weniger Umrechnung

Keine Aufteilung von Abrechnungen über zwei Wirtschaftsjahre.

Einheitlicher Ablauf

Ein Stichtag für viele Lieferstellen statt vieler Ablesetermine.

Häufige Fragen

Bietet jeder Versorger eine Abrechnung zum Stichtag an?

Nein. Wir berücksichtigen bei der Auswahl, welche Versorger zu einem gewünschten Stichtag abrechnen. Vorher sagen wir Ihnen, für welche Lieferstellen es möglich ist.

Wer liest die Zähler zum Stichtag ab?

Das hängt vom Zähler ab. Oft erfasst die Verwaltung oder ein Hausmeister die Stände, bei Zählern mit Fernübertragung liegen die Werte digital vor. Wir sammeln die Stände und leiten sie weiter.

Gilt das für Strom und Gas?

Ja, für beide Sparten, sofern der jeweilige Versorger zum Stichtag abrechnet.

Lassen Sie Ihre Energieverträge prüfen.

Schicken Sie uns Ihre letzte Abrechnung oder Ihre Vertragsunterlagen. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung, für Sie kostenlos und unverbindlich.