Zum Inhalt springen
Vertragscheck
Gewerbestrom

Gewerbestrom für Unternehmen

Wir vergleichen Gewerbestromtarife und Sonderverträge, achten auf Laufzeit und Preisgarantie und behalten Ihre Fristen dauerhaft im Blick.

Gewerbestrom unterscheidet sich vom Haushaltstarif vor allem bei Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisanpassung. Ab einem höheren Verbrauch kommt die Leistungsmessung hinzu.

Lastgang eines WerktagsBeispiel
Lastspitze0 Uhr6 Uhr12 Uhr18 Uhr24 Uhr
Messart nach Jahresverbrauch
Beispiel ohne Kundendaten. Bei Leistungsmessung bestimmt die Spitze den Leistungspreis.

Worauf wir bei Gewerbestrom achten

Der Preis allein entscheidet nicht. Diese Punkte bestimmen die tatsächlichen Kosten.

  • Arbeitspreis und Grundpreis

    In beiden stecken neben dem Anteil des Versorgers auch Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Welche davon sich mit einem Wechsel ändern, hängt bei größeren Betrieben auch von Vertragsart und Abnahme ab.

  • Laufzeit und Kündigungsfrist

    Für Unternehmen gelten die Fristen aus dem Vertrag. Wir notieren sie und melden uns rechtzeitig.

  • Preisgarantie

    Vollständig oder eingeschränkt. Das entscheidet, welche Preisänderungen Sie tragen.

  • Klauseln zur Preisanpassung

    Wann und wie der Versorger Preise ändern darf. Bei einer einseitigen Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.

  • Mehrere Lieferstellen

    Wir prüfen, ob eine Bündelung oder ein gemeinsamer Termin für alle Standorte Vorteile bringt.

So betreuen wir Ihren Vertrag

  1. Schritt 1

    Analyse

    Wir prüfen Vertrag, Verbrauch und Messart.

  2. Schritt 2

    Angebote

    Wir holen Angebote geeigneter Versorger ein und stellen sie gegenüber.

  3. Schritt 3

    Betreuung

    Nach Ihrer Freigabe begleiten wir den Abschluss und behalten den Vertrag im Blick.

Häufige Fragen

Was ist Gewerbestrom?

Strom für Unternehmen, Praxen, Handwerk und Handel. Tarife für Gewerbe unterscheiden sich vom Haushaltstarif vor allem bei Laufzeit, Kündigungsfrist und den Klauseln zur Preisanpassung.

Gelten für Unternehmen dieselben Kündigungsfristen?

Nein. Für Unternehmen richten sich Laufzeit und Kündigungsfrist nach dem Vertrag. Das Sonderkündigungsrecht bei einer einseitigen Preiserhöhung nach § 41 Abs. 5 EnWG gilt in der Regel aber auch für Betriebe. Mehr dazu im Beitrag Kündigungsfristen.

Was ist ein Leistungspreis?

Bei Leistungsmessung zahlen Sie neben jeder Kilowattstunde auch für Ihre höchste Last im Abrechnungszeitraum, gemessen in Kilowatt. Eine einzelne Spitze kann den Preis für das ganze Jahr bestimmen. Mehr dazu auf der Seite RLM-Strom.

Lassen Sie Ihre Energieverträge prüfen.

Schicken Sie uns Ihre letzte Abrechnung oder Ihre Vertragsunterlagen. Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung, für Sie kostenlos und unverbindlich.