Gewerbestrom für Unternehmen
Wir vergleichen Gewerbestromtarife und Sonderverträge, achten auf Laufzeit und Preisgarantie und behalten Ihre Fristen dauerhaft im Blick.
Gewerbestrom unterscheidet sich vom Haushaltstarif vor allem bei Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisanpassung. Ab einem höheren Verbrauch kommt die Leistungsmessung hinzu.
- bis 100.000 kWhMeist Standardlastprofil mit Arbeits- und Grundpreis
- ab 100.000 kWhLeistungsmessung mit zusätzlichem Leistungspreis
Worauf wir bei Gewerbestrom achten
Der Preis allein entscheidet nicht. Diese Punkte bestimmen die tatsächlichen Kosten.
Arbeitspreis und Grundpreis
In beiden stecken neben dem Anteil des Versorgers auch Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Welche davon sich mit einem Wechsel ändern, hängt bei größeren Betrieben auch von Vertragsart und Abnahme ab.
Laufzeit und Kündigungsfrist
Für Unternehmen gelten die Fristen aus dem Vertrag. Wir notieren sie und melden uns rechtzeitig.
Preisgarantie
Vollständig oder eingeschränkt. Das entscheidet, welche Preisänderungen Sie tragen.
Klauseln zur Preisanpassung
Wann und wie der Versorger Preise ändern darf. Bei einer einseitigen Preiserhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrere Lieferstellen
Wir prüfen, ob eine Bündelung oder ein gemeinsamer Termin für alle Standorte Vorteile bringt.
So betreuen wir Ihren Vertrag
- Schritt 1
Analyse
Wir prüfen Vertrag, Verbrauch und Messart.
- Schritt 2
Angebote
Wir holen Angebote geeigneter Versorger ein und stellen sie gegenüber.
- Schritt 3
Betreuung
Nach Ihrer Freigabe begleiten wir den Abschluss und behalten den Vertrag im Blick.
Häufige Fragen
Was ist Gewerbestrom?
Strom für Unternehmen, Praxen, Handwerk und Handel. Tarife für Gewerbe unterscheiden sich vom Haushaltstarif vor allem bei Laufzeit, Kündigungsfrist und den Klauseln zur Preisanpassung.
Gelten für Unternehmen dieselben Kündigungsfristen?
Nein. Für Unternehmen richten sich Laufzeit und Kündigungsfrist nach dem Vertrag. Das Sonderkündigungsrecht bei einer einseitigen Preiserhöhung nach § 41 Abs. 5 EnWG gilt in der Regel aber auch für Betriebe. Mehr dazu im Beitrag Kündigungsfristen.
Was ist ein Leistungspreis?
Bei Leistungsmessung zahlen Sie neben jeder Kilowattstunde auch für Ihre höchste Last im Abrechnungszeitraum, gemessen in Kilowatt. Eine einzelne Spitze kann den Preis für das ganze Jahr bestimmen. Mehr dazu auf der Seite RLM-Strom.
Lassen Sie Ihre Energieverträge prüfen.
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