Auch Gas lässt sich zu einem festen Preis oder mit Bezug zum kurzfristigen Markt beschaffen. Die Grundidee ist dieselbe wie beim Strom, die Besonderheiten liegen im Jahresverlauf.
Festpreis beim Gas
Beim Festpreis gilt ein vereinbarter Energiepreis für die Laufzeit. Weil Heizgas vor allem von November bis März verbraucht wird, sollte die Preisgarantie den ganzen Winter abdecken. Eine Garantie, die im Herbst endet, schützt genau in den Monaten mit dem höchsten Verbrauch nicht.
Spotpreis beim Gas
Beim Spotbezug folgt der Preis kurzfristigen Großhandelspreisen am deutschen Handelspunkt. Wie dieser Markt funktioniert, erklärt der Beitrag Spotmarkt Gas. Im Sommer ist der Bedarf meist niedriger, im Winter steigt er. Wer ausschließlich zum Spotpreis einkauft, trägt dieses Risiko voll.
Für wen sich welches Modell eignet
Für Haushalte und die meisten Betriebe mit Heizgas ist ein Festpreis mit Garantie über den Winter die übliche Wahl. Großverbraucher mit gleichmäßigem Prozessbedarf können einen Teil der Menge mit Marktbezug beschaffen und so Preisschwankungen gezielt nutzen. Für sie kommt auch die Tranchenbeschaffung in Betracht.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung.